
Wege zur beruflichen Reha. Ein Leitfaden.
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Erst krank – dann arbeitslos?
Krankheit und Arbeitslosigkeit bedeuten für die meisten Betroffenen schwere Schicksalsschläge. Doch der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder zurück in den Arbeitsmarkt finden. Ihr gutes Recht: Das Sozialgesetzbuch IX § 33 regelt den Rechtsanspruch von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Unter anderem können das sein:
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Das Sozialgesetzbuch IX § 35 benennt ausdrücklich die Berufsförderungswerke (BFW) als spezielle Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Deutsche Rentenversicherung eingerichtet worden sind und bei uns.









