Berufsförderungswerk Thüringen GmbH
 

Berufsförderungswerk Thüringen

Wege zur beruflichen Reha. Ein Leitfaden.


Erst krank – dann arbeitslos?
Krankheit und Arbeitslosigkeit bedeuten für die meisten Betroffenen schwere Schicksalsschläge. Doch der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder zurück in den Arbeitsmarkt finden.

Ihr gutes Recht: Das Sozialgesetzbuch IX § 33 regelt den Rechtsanspruch von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Unter anderem können das sein:
  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
  • Eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung
  • Eine berufliche Anpassung und Weiterbildung einschließlich eines erforderlichen schulischen Abschlusses
  • Eine berufliche Ausbildung
Arbeitslos/von Arbeitslosigkeit bedroht aus gesundheitlichen Gründen
Reha-Antrag stellen
(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
Bundesagentur für Arbeit
Berufsgenossenschaft
Rentenversicherung
SGB II-Stelle
(z.B. Jobcenter)
Antrag bewilligt
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
(z.B. im BFW)
Rückkehr in den Arbeitsmarkt

Das Sozialgesetzbuch IX § 35 benennt ausdrücklich die Berufsförderungswerke (BFW) als spezielle Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Deutsche Rentenversicherung eingerichtet worden sind und bei uns.