Berufsförderungswerk Thüringen GmbH
 

Berufsförderungswerk Thüringen

Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel und Grundlage unserer Arbeit.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufsfördernde Leistungen) können zum Tragen kommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen entscheiden über den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern bzw. wiederherzustellen.

Die Leistungen zur Teilhabe (§ 4 SGB IX) umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung

  • die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
  • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
  • die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
  • die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine weitgehend selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.