Krankheit und Arbeitslosigkeit bedeuten für die meisten Betroffenen schwere Schicksalsschläge. Doch der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder zurück in den Arbeitsmarkt finden.
Ihr gutes Recht: Das Sozialgesetzbuch IX § 33 regelt den Rechtsanspruch von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Unter anderem können das sein:
Nähere Informationen erhalten Sie bei den gemeinsamen Servicestellen unter www.deutsche-rentenversicherung.de, den Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen (EUTB) und bei uns.
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Sprechen Sie mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner und
legen Sie ihm den entsprechenden Antrag vor.
Deutsche Rentenversicherung Antragspaket
Agentur für Arbeit Antrag der Agentur für Arbeit (PDF)
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