News Fachtagung für Rehakliniken: Multiprofessionelle Arbeit in der beruflichen Rehabilitation
Fachtagung für Rehakliniken: Multiprofessionelle Arbeit in der beruflichen Rehabilitation

Fachtagung für Rehakliniken: Multiprofessionelle Arbeit in der beruflichen Rehabilitation

Infotage im BFW Thüringen

Welche Vorteile hat die multiprofessionelle Arbeit?

Fragen & Antworten aus der Fachtagung

Wie motiviert man Versicherte für die berufliche (Neu)Orientierung?
  • Verständnis zeigen: Das individuelle Bedürfnis verstehen und die Versicherten in ihrer persönlichen Situation abholen.
  • Persönliche Stärken hervorheben: Die Versicherten ermutigen, individuelle Stärken und Fähigkeiten zu erkennen.
  • Chancen aufzeigen: Ein beruflicher Neustart ermöglicht es, eigene Stärken und Interessen einzusetzen und sich persönlich weiterzuentwickeln.
  • Unterstützung anbieten: Dazu gehören u. a. Berufsfindung (RehaAssessment), individuelle Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen, Vorbereitungslehrgänge, Netzwerkarbeit und unterstützende Kontakte.
Welche Leistungsangebote eignen sich für Versicherte mit langjähriger Berufserfahrung?
  • Das BFW Thüringen bietet Leistungen, die sich insbesondere für Menschen mit langjähriger Berufserfahrung sehr gut eignen.
  • Die Versicherten erkennen eigene Stärken und bauen darauf auf, sie werden fit für den Bewerbungsprozess und stärken die PC Kompetenzen für den beruflichen Wiedereinstieg. Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt kann mit Hilfe mehrerer betrieblicher Phasen gelingen.
  • Auch qualifizierende Maßnahmen können die Arbeitsaufnahme unterstützen.
Kann die berufliche Rehabilitation individuell gestaltet werden?
  • Die berufliche Rehabilitation ist modular aufgebaut und die Bausteine können nach individuellen Qualifizierungsbedarf zusammengestellt werden.
  • Dabei werden die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen der Versicherten berücksichtigt.
  • Ein individuelles Prozessprofiling mit individuellen Zielvereinbarungen wird gemeinsam erarbeitet.
Kann eine berufliche Rehabilitation stattfinden, wenn ein Arbeitsvertrag besteht?
  • Ja, eine berufliche Rehabilitation kann auch stattfinden, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.
  • Während der Maßnahme ruht das bestehende Arbeitsverhältnis i. d. R.
  • Zum Ende der Maßnahme entscheiden die Versicherten in Abstimmung mit dem Rehaträger über das weitere Vorgehen.
  • Achtung: Arbeitsunfähigkeit in der letzten Tätigkeit entspricht nicht zwingend einer generellen Arbeitsunfähigkeit.
    Zum Beispiel ist auch eine Umstrukturierung zum leidensgerechten Arbeitsplatz möglich.
Ab wann kann das RehaAssessment stattfinden?
  • Sobald der LTA-Antrag des Versicherten vom Rehaträger bewilligt wurde, kann das RehaAssessment im BFW Thüringen eingeleitet werden.
  • Die Erprobung in beruflichen Handlungsfeldern im RehaAssessment sollte durch die Klinik empfohlen werden.
  • Achtung: Da das RehaAssessment ein Verwaltungsakt ist, erhalten Versicherte noch kein Übergangsgeld.
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